Abstimmungsbeschwerde zu Unterlagen in Niederlenz abgewiesen

Niederlenz, 02.03.2026 – Die FDP.Die Liberalen Niederlenz hat gegen die offiziellen Abstimmungsunterlagen zur Urnenabstimmung vom 8. März 2026 betreffend den Verpflichtungskredit für das Projekt Kunstrasen Sportplatz Altfeld eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau hat diese nun abgewiesen.

Die FDP Niederlenz nimmt den Entscheid zur Kenntnis, hält jedoch an ihrer Einschätzung fest, dass eine Überprüfung der Unterlagen notwendig war. Eine transparente und sachliche Information der Stimmberechtigten ist aus Sicht der Partei eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren der direkten Demokratie.

Die Partei wird den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine faire und offene Meinungsbildung in der Gemeinde einsetzen.

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FDP.Die Liberalen Niederlenz
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