Kernfrage: Die Abstimmung entscheidet nicht darüber, ob die Schweiz neutral bleibt. Sie entscheidet darüber, wie strikt die Neutralität künftig in der Bundesverfassung ausgestaltet wird.
Was verlangt die Initiative?
Die Initiative will einen neuen Verfassungsartikel schaffen. Dieser hält im Kern fest:
Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.
Was gilt bereits heute?
Die Neutralität ist bereits heute in der Bundesverfassung verankert, indem sie den Bundesrat und das Parlament verpflichtet, die Neutralität zu wahren.
| Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse |
|
| Art. 185 Ässere und innere Sicherheit |
|
- Die Schweiz ist dauernd neutral und tritt bereits heute keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis mit Beistandspflicht bei.
- Die Schweiz beteiligt sich bereits heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.
- Als UNO-Mitglied übernimmt die Schweiz bereits heute verbindliche UNO-Sanktionen.
- Gute Dienste und Vermittlung sind bereits heute Teil der schweizerischen Aussenpolitik.
- Das völkerrechtliche Neutralitätsrecht, also die Neutralität selbst ist heute schon international anerkannt klar geregelt durch das Abkommen «Haager Neutralitätsrecht von 1907» und besagt, dass ein neutraler Staat:
- Nicht an einem Krieg teilnehmen darf
- Nicht in einem Verteidigungsbündnis beitreten darf
- Das Staatsgebiet keiner kriegstreibenden Partei zur Verfügung stellen darf
- Die Neutralität verteidigen muss
Was würde sich materiell ändern?
Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem zwei Bereiche: Sanktionen gegen kriegführende Staaten und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen.
Sanktionen
- Heute kann der Bundesrat im Einzelfall entscheiden, ob die Schweiz Sanktionen ausserhalb der UNO – etwa der EU – ganz, teilweise oder angepasst übernimmt.
- Bei Annahme der Initiative könnte die Schweiz Sanktionen gegen kriegführende Staaten grundsätzlich nicht mehr selbst ergreifen oder übernehmen. UNO-Sanktionen und Massnahmen gegen die Umgehung ausländischer Sanktionen bleiben vorbehalten.
- Nach Einschätzung des Bundes wäre aufgrund des Initiativtexts davon auszugehen, dass bestehende Sanktionen gegen kriegführende Staaten – beispielsweise gegen Russland – überprüft und grundsätzlich aufgehoben werden müssten.
Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
- Heute kann die Schweiz mit Partnerstaaten und der NATO zusammenarbeiten, Übungen durchführen, Erfahrungen austauschen und die Verteidigungsfähigkeit auf Kooperation vorbereiten, solange das Neutralitätsrecht eingehalten wird.
- Die Initiative würde diese Zusammenarbeit gegenüber heute einschränken. Der Initiativtext legt jedoch nicht abschliessend fest, welche einzelnen Formen weiterhin zulässig wären.
- Besonders relevant ist die Frage, wie eine Kooperation im Verteidigungsfall vorbereitet werden kann, wenn eine engere Zusammenarbeit mit Militärbündnissen erst bei einem Angriff auf die Schweiz oder bei dessen Vorbereitung vorgesehen ist.
- Auch gemeinsame Übungen sowie Daten- und Informationsaustausch könnten gemäss Bund eingeschränkt werden.
Vergleich: heute und mit Initiative von Joachim Adler
(Head Defence Policy, State Secretariat for Security Policy SEPOS)
| Bereich | Was heute möglich ist | Was mit der Initiative möglich wäre |
|---|---|---|
| Ausbildungszusammenarbeit | Ja | Unklar |
| Gemeinsame Übungen | Ja | Unklar |
| Beistandsverpflichtung | Nein | Nein |
| Militärische Unterstützung von Kriegsparteien | Nein | Nein |
| Beteiligung an UN-/OSZE-mandatierten Missionen | Ja | Unklar |
| Verteidigung in Kooperation im Angriffsfall | Ja | Mit Vorbehalt |
| Vorbereitung der Verteidigung | Ja | Nein |
Hauptargument der Befürworter: «Die Initiative hält uns aus Kriegen heraus»
Das lässt sich nicht eindeutig feststellen. Die Initiative kann gewisse Risiken reduzieren und gleichzeitig andere erhöhen. Welcher Effekt insgesamt stärker wäre, lässt sich seriös nicht vorhersagen.
| Szenario | Initiative dürfte… | Begründung |
|---|---|---|
| Schweiz wird wegen ihrer Unterstützung einer Kriegspartei zum Ziel | das Risiko eher senken | weniger wirtschaftliche Parteinahme gegenüber Kriegführenden |
| Schweiz wird in einen Konflikt zwischen Machtblöcken hineingezogen | das Risiko eher senken | grössere politische Distanz zu Militärbündnissen |
| Angriff wegen wahrgenommener Schwäche oder Isolation | das Risiko möglicherweise erhöhen | weniger vorbereitete militärische Kooperation |
| Verteidigung nach einem Angriff | dies eher schwieriger gestalten | Kooperation müsste unter Umständen erst in der Krise intensiviert werden |
| Cyberangriffe, Spionage, Sabotage, hybride Angriffe | unklar | Neutralität bietet davor keinen verlässlichen Schutz |
Häufige Aussagen – sachlich eingeordnet
«Der Bundesrat hält sich nicht mehr an die Neutralität.»
So pauschal stimmt das nicht. Man kann die heutige Neutralitätspolitik politisch kritisieren. Die Übernahme wirtschaftlicher Sanktionen ist aber nicht automatisch ein Verstoss gegen das völkerrechtliche Neutralitätsrecht. Der Bund hält fest, dass bei kriegsrelevanten Gütern die neutralitätsrechtliche Gleichbehandlung beachtet werden muss.
«Andere Staaten sehen die Schweiz nicht mehr als neutral.»
Einzelne Staaten – insbesondere Russland – stellen die Neutralität der Schweiz aufgrund der Übernahme westlicher Sanktionen infrage. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Schweiz ihren neutralitätsrechtlichen Status verloren oder gegen das Neutralitätsrecht verstossen hätte.
«Ohne Initiative kann die Schweiz einfach der NATO beitreten.»
Ein Beitritt zu einem Militärbündnis mit gegenseitiger Beistandspflicht wäre bereits heute mit der dauernden Neutralität nicht vereinbar. Die Initiative würde dieses Prinzip zusätzlich ausdrücklich auf Verfassungsstufe festschreiben.
Was bedeutet ein Nein?
- Die heutige Neutralität und Neutralitätspraxis bleiben bestehen.
- Die Schweiz bleibt dauernd neutral und beteiligt sich weiterhin nicht an Kriegen zwischen Drittstaaten.
- Der Bundesrat behält den politischen Handlungsspielraum, Sanktionen ausserhalb der UNO im Einzelfall zu übernehmen.
- Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit und die Vorbereitung auf eine mögliche Verteidigungskooperation bleiben im heutigen Rahmen möglich.
- Ein Beitritt zu einem Militärbündnis mit gegenseitiger Beistandspflicht bleibt mit der dauernden Neutralität nicht vereinbar.
Was bedeutet ein Ja?
- Die konkrete Ausgestaltung der Neutralität wird deutlich detaillierter und verbindlicher in der Bundesverfassung festgeschrieben.
- Sanktionen gegen kriegführende Staaten ausserhalb von UNO-Verpflichtungen wären grundsätzlich ausgeschlossen; Massnahmen gegen Sanktionsumgehungen bleiben möglich.
- Die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen würde eingeschränkt. Die genaue Reichweite einzelner Einschränkungen müsste nach einer Annahme ausgelegt werden.
- Die Schweiz könnte im direkten Angriffsfall weiterhin mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Die Vorbereitung einer solchen Kooperation wäre jedoch enger begrenzt als heute.
- Der Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament in künftigen internationalen Krisen würde kleiner.
Die eigentliche Abwägung
Bei einem Nein bleibt die Schweiz neutral. Bei einem Ja wird nicht die Neutralität eingeführt, sondern deren politische Ausgestaltung deutlich enger in der Verfassung festgeschrieben.
Wer sollte der Initiative meiner Meinung nach zustimmen?
Wer der Ansicht ist, dass unabhängig von ethischen und moralischen Fragen mit kriegführenden Staaten weiterhin Handel getrieben werden soll und dabei in Kauf nimmt, dass wirtschaftlich davon profitiert wird, wenn andere Staaten Sanktionen gegen völkerrechtswidrige Aggressoren verhängen.
Wer sollte der Initiative meiner Meinung nach nicht zustimmen?
Alle anderen.
Quellen / Hinweise
- Bundesverfassung, Art. 173 und Art. 185.
- Bundesrat / EDA: Dossier zur Neutralitätsinitiative, Stand September 2026.
- Bundesrat: Abstimmungserläuterungen zur Volksabstimmung vom 27. September 2026.
- Haager Abkommen V von 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs.
- Hinweis: Bei der Frage, welche einzelnen Formen der militärischen Zusammenarbeit nach einer Annahme noch zulässig wären, bestehen Auslegungsfragen. Diese Übersicht bezeichnet solche Punkte deshalb bewusst nicht als abschliessend geklärt.