Ernährungsinitiative: Was verlangt sie wirklich?

Am 27. September stimmen wir über die Ernährungsinitiative ab.

Die Befürworter sprechen von Ernährungssicherheit, sauberem Trinkwasser und einer nachhaltigeren Landwirtschaft. Die Gegner warnen vor weniger Nutztieren und starken staatlichen Eingriffen in Produktion und Konsum.

Wer hat recht? Wie so oft bei Abstimmungen ist die Antwort nicht ganz so einfach. Deshalb habe ich mir den Initiativtext, die wissenschaftlichen Grundlagen und die Argumente beider Seiten genauer angesehen.

Was verlangt die Initiative?

Im Kern geht es um eine einfache Frage: Wie viel unserer Ernährung soll die Schweiz selbst produzieren können?

Die Initiative will die Schweizer Lebensmittelversorgung stärker auf die inländische Produktion ausrichten. Der Bund soll einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstreben. Gleichzeitig sollen eine stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basierende Ernährung und eine entsprechend ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft gefördert werden.

Weitere Ziele betreffen sauberes Trinkwasser, Grundwasserressourcen, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität sowie die Umweltbelastung durch Stickstoff und Phosphor. Die Ziele sollen innerhalb von zehn Jahren erreicht werden. [1]

Was würde sich in der Bundesverfassung ändern?

Die Initiative verändert Artikel 104a zur Ernährungssicherheit, schafft einen neuen Artikel 74a zu Ökosystemen und Biodiversität und ergänzt die Übergangsbestimmungen in Artikel 197. [1]

Artikel 104a: Ernährungssicherheit

Artikel 104a verpflichtet den Bund bereits heute, die Voraussetzungen für eine sichere Lebensmittelversorgung zu schaffen.

Die Initiative würde diesen Auftrag konkretisieren. Neu würden unter anderem sauberes Trinkwasser, Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Grundwasserressourcen ausdrücklich genannt.

Die wichtigste Ergänzung ist das Ziel von mindestens 70 Prozent Netto-Selbstversorgung. Dafür sollen eine stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basierende Ernährung sowie eine entsprechende Land- und Ernährungswirtschaft gefördert werden. Subventionen sowie die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sollen diesen Zielen nicht entgegenwirken. [1]

Neuer Artikel 74a: Ökosysteme und Biodiversität

Der neue Artikel 74a verlangt, dass die Belastung der Ökosysteme durch Stickstoff und Phosphor bestimmte Höchstwerte nicht überschreitet.

Hier lohnt sich eine wichtige Unterscheidung: Diese Umweltziele sind nicht neu. Sie wurden bereits 2008 vom Bund aus bestehenden rechtlichen Grundlagen hergeleitet. [2] Neu wäre ihre Verankerung in der Bundesverfassung und die verbindliche Frist für ihre Erreichung.

Artikel 197: Umsetzung

Bund und Kantone hätten fünf Jahre Zeit, die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Nach zehn Jahren müssten die Ziele erfüllt sein. Für die Erhöhung des Selbstversorgungsgrades müsste das Gesetz Zwischenziele vorsehen. [1]

Die Initiative definiert damit Ziele und Fristen. Die konkreten Instrumente würden anschliessend über Gesetze und Verordnungen festgelegt.

Sind 70 Prozent Selbstversorgung realistisch?

Hier wird die Diskussion besonders interessant, denn die Einschätzungen gehen auseinander.

Der Bundesrat hält die Ziele innerhalb von zehn Jahren für kaum erreichbar und warnt vor starken Eingriffen in Produktion und Ernährungsgewohnheiten. [3]

Eine 2025 in Agrarforschung Schweiz publizierte Studie kommt zu einem anderen Ergebnis. Forschende von FiBL, ETH Zürich und Ö+L untersuchten verschiedene Möglichkeiten, den Schweizer Selbstversorgungsgrad bei gleichzeitig geringerer Umweltbelastung zu erhöhen. [4]

Je nach Szenario erreicht das Modell deutlich höhere Werte als heute. Als wichtige Hebel nennen die Autoren weniger Food Waste, weniger Futtermittel vom Acker und eine Fütterung von Wiederkäuern, die stärker auf Gras und andere für Menschen nicht direkt nutzbare Ressourcen setzt. Die Autoren bezeichnen eine deutliche Erhöhung des Selbstversorgungsgrades ausdrücklich als realistisch. [4]

Natürlich ist auch eine solche Studie kein Beweis dafür, dass 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren problemlos erreicht werden können. Es handelt sich um Modellrechnungen mit bestimmten Annahmen.

Sie zeigt aber etwas Wichtiges: 70 Prozent können wissenschaftlich nicht einfach als grundsätzlich unrealistisch abgetan werden.

Wie könnte die Selbstversorgung erhöht werden?

Ein zentraler Punkt ist die Nutzung des vorhandenen Landwirtschaftslandes.

Ackerflächen können Lebensmittel für Menschen oder Futtermittel für Tiere produzieren. Werden dort direkt Lebensmittel für Menschen angebaut, können mit derselben Fläche mehr Nahrungskalorien bereitgestellt werden.

Die Studie von 2025 untersucht deshalb unter anderem eine «Feed no Food» Strategie. Ackerflächen werden stärker für die direkte menschliche Ernährung genutzt. Tiere verwerten vermehrt Gras und Nebenprodukte, die Menschen nicht direkt essen können. [4]

Gerade in der Schweiz ist das relevant. Ein grosser Teil unserer Landwirtschaftsfläche besteht aus Wiesen, Weiden und Sömmerungsflächen. Auch das Initiativkomitee betont deshalb ausdrücklich die Bedeutung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion für die Schweizer Ernährungssicherheit. [5]

Eine höhere Selbstversorgung bedeutet also nicht automatisch den Verzicht auf Tierhaltung. Sie würde aber voraussichtlich deren Zusammensetzung verändern.

Ein weiterer Hebel ist Food Waste. Auch hier zeigt die Studie von 2025, dass weniger Lebensmittelverluste den Selbstversorgungsgrad deutlich erhöhen können. [4]

Bedeutet die Initiative 70 Prozent weniger Fleisch?

Nein. Im Initiativtext stehen weder 70 Prozent weniger Fleisch noch eine Halbierung des Tierbestandes. Auch ein Fleischverbot oder eine bestimmte Ernährungsform werden nicht vorgeschrieben. [1]

Woher kommen diese Zahlen also?

Eine wichtige Quelle ist eine Studie von Albert von Ow, Tuija Waldvogel und Thomas Nemecek aus dem Jahr 2020. Sie untersucht nicht die Ernährungsinitiative, sondern die Frage, wie die Ernährung der Schweizer Bevölkerung unter Nutzung der inländischen Produktionsressourcen möglichst umweltfreundlich gestaltet werden könnte. [6] In dem modellierten Szenario verändert sich die Ernährung deutlich: Der Fleischanteil sinkt um rund 70 Prozent, während mehr pflanzliche Lebensmittel konsumiert werden. Gleichzeitig steigt der Netto-Selbstversorgungsgrad auf rund 70 Prozent.

Der Bundesrat greift genau dieses Szenario in seiner Botschaft zur Ernährungsinitiative auf. Er schreibt, dass der Selbstversorgungsgrad gemäss von Ow et al. auf 70 Prozent erhöht werden könne, wenn wesentlich mehr pflanzliche Produkte nachgefragt würden und der Fleischkonsum um rund 70 Prozent sinke. Entsprechend würden auch die Tierbestände um fast die Hälfte zurückgehen, insbesondere bei Schweinen und Mastgeflügel. [1]

Damit ist die Herkunft der Zahlen klar: Sie stammen aus einer wissenschaftlichen Modellrechnung und werden vom Bundesrat als mögliches Szenario für einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent verwendet. Sie sind jedoch weder Vorgaben der Initiative noch eine direkte Folgenabschätzung eines Ja.

Das Nein-Komitee greift diese Zusammenhänge im Abstimmungskampf auf und geht in seiner Interpretation deutlich weiter. Es argumentiert, ein Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent sei nur mit massiven Einschränkungen tierischer Lebensmittel erreichbar und spricht von einem «Vegan-Zwang». Diese Formulierung stammt aus der politischen Kampagne, nicht aus dem Initiativtext oder aus der Studie von 2020.

Auch wissenschaftlich ist die Frage nicht auf dieses eine Szenario beschränkt. Eine 2025 publizierte Studie von FiBL, ETH Zürich und Ö+L modelliert weitere Wege zu einer deutlich höheren Selbstversorgung. Dazu gehören insbesondere weniger Food Waste, eine stärkere Nutzung von Ackerflächen für Lebensmittel statt Futtermittel und Veränderungen bei der Tierfütterung. Auch dort verändert sich die Tierproduktion, eine Reduktion des Fleischkonsums um exakt 70 Prozent wird jedoch nicht als notwendige Voraussetzung für einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent ausgewiesen. [4]

Die entscheidende Unterscheidung lautet deshalb: Die 70 Prozent weniger Fleisch sind ein Ergebnis eines bestimmten wissenschaftlichen Szenarios. Sie sind nicht das Ziel und nicht die Vorgabe der Ernährungsinitiative.

Würde es trotzdem weniger Tiere geben?

In mehreren wissenschaftlich untersuchten Szenarien ja. [4][6]

Wenn weniger Futtermittel auf Schweizer Ackerflächen angebaut und diese Flächen stärker für Lebensmittel genutzt werden, verändert sich auch die Tierhaltung.

Dabei ist die Unterscheidung wichtig. Wiederkäuer können Grasland nutzen, das sich nicht für den Ackerbau eignet. Schweine und Geflügel sind dagegen stärker auf Futtermittel angewiesen, die teilweise auch direkt für die menschliche Ernährung genutzt werden könnten.

Die Studie von 2025 sieht deshalb gerade in einer stärkeren Nutzung des Graslands durch Wiederkäuer bei gleichzeitig geringerem Kraftfuttereinsatz einen möglichen Beitrag zu einer effizienteren Lebensmittelversorgung. [4]

Die Diskussion ist also differenzierter als «Tiere oder Pflanzen».

Sind 70 Prozent Selbstversorgung gleich 70 Prozent Unabhängigkeit?

Nein.

Der Selbstversorgungsgrad wird anhand der verfügbaren Nahrungsenergie berechnet. Beim Netto-Selbstversorgungsgrad wird zusätzlich berücksichtigt, dass für einen Teil der Schweizer Tierproduktion Futtermittel importiert werden.

Andere Abhängigkeiten der Landwirtschaft vom Ausland werden damit nicht vollständig erfasst.

70 Prozent Netto-Selbstversorgung bedeuten deshalb nicht 70 Prozent Unabhängigkeit.

Auch die Studie von 2025 hält ausdrücklich fest, dass eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades nicht mit einer Autarkie des Ernährungssystems gleichzusetzen ist. [4]

Was ist mit Stickstoff und Phosphor?

Auch hier setzt die Initiative nicht bei einem neuen Problem an.

Die Umweltziele Landwirtschaft wurden bereits 2008 vom Bundesamt für Umwelt und vom Bundesamt für Landwirtschaft aus bestehenden gesetzlichen Grundlagen hergeleitet. Sie umfassen unter anderem Stickstoff und Phosphor. [2]

Erreicht sind diese Ziele bis heute nicht vollständig. Das BAFU hält beispielsweise fest, dass die Stickstoffüberschüsse weiterhin zu hoch sind. Besonders hohe Belastungen treten in Regionen mit hohen Tierbeständen und importierten Futtermitteln auf. [7]

Die Initiative will die Einhaltung entsprechender Höchstwerte verbindlicher in der Bundesverfassung verankern. [1]

Hier liegt ein echter politischer Unterschied: Die Befürworter wollen bestehende Umweltziele verbindlicher machen. [5] Der Bundesrat hält die zusätzlichen Vorgaben dagegen für zu weitgehend und innerhalb der vorgesehenen Frist für nicht realistisch umsetzbar. [3]

Warum lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab?

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein. Im Nationalrat fiel die Schlussabstimmung mit 194 zu 0 Stimmen aus, im Ständerat mit 44 zu 0. [8]

Diese deutliche Ablehnung ist bemerkenswert. Sie bedeutet aber nicht, dass die Probleme, welche die Initiative anspricht, bestritten werden.

Der Bundesrat anerkennt selbst wichtige Anliegen bei Ernährungssicherheit, Umwelt und Trinkwasserschutz. Seine Ablehnung begründet er vor allem mit der Höhe des Selbstversorgungsziels, der Zehnjahresfrist sowie den erwarteten Eingriffen in Landwirtschaft und Konsum. [3]

Das Initiativkomitee argumentiert dagegen, dass eine höhere Selbstversorgung durch eine effizientere Nutzung der Ackerflächen, weniger Food Waste und eine stärkere Ausrichtung auf pflanzliche Lebensmittel möglich sei. Die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion soll dabei ausdrücklich Teil der Schweizer Lebensmittelversorgung bleiben. [5]

Damit wird auch klarer, worüber wir eigentlich abstimmen. Die Ziele Ernährungssicherheit, sauberes Trinkwasser und eine langfristig funktionierende Landwirtschaft sind kaum umstritten. Umstritten sind der vorgeschlagene Weg, seine Verbindlichkeit sowie die Frist.

Fazit

Bei dieser Initiative lohnt es sich besonders, zwischen dem tatsächlichen Initiativtext und den Argumenten im Abstimmungskampf zu unterscheiden.

Die Initiative verlangt kein Fleischverbot und keine vegane Ernährung. Sie verlangt aber eine stärkere Förderung pflanzlicher Lebensmittel und würde Veränderungen in der Schweizer Landwirtschaft auslösen.

Auch die 70 Prozent Selbstversorgung sind weder offensichtlich unmöglich noch garantiert einfach erreichbar. Aktuelle wissenschaftliche Modelle zeigen, dass ein solcher Selbstversorgungsgrad möglich sein könnte. Sie zeigen gleichzeitig, dass dafür Veränderungen bei Flächennutzung, Tierfütterung, Food Waste und teilweise bei der Tierproduktion nötig wären. [4]

Für mich liegt genau hier der interessante Teil dieser Abstimmung. Es geht nicht darum, ob wir für oder gegen Fleisch sind. Und auch nicht darum, ob Ernährungssicherheit oder Umweltschutz wichtig sind.

Es geht darum, ob die Schweiz ihre Ernährungssicherheit, den Schutz ihrer Produktionsgrundlagen und einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent verbindlicher in der Bundesverfassung festhalten soll und ob zehn Jahre dafür der richtige Zeithorizont sind.

Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.

Was ich mir für diese Abstimmung wünsche, ist eine Diskussion auf Grundlage dessen, was die Initiative tatsächlich verlangt und was die verfügbaren Daten und Studien tatsächlich zeigen.

Originalquellen

[1] Bundesrat: Botschaft zur Ernährungsinitiative
Vollständiger Initiativtext, rechtliche Einordnung und Beurteilung der möglichen Auswirkungen.

[2] BAFU und BLW: Umweltziele Landwirtschaft, 2008
Herleitung der Umweltziele aus bestehenden rechtlichen Grundlagen.

[3] Bundesrat: Abstimmungsinformationen zur Ernährungsinitiative, 2026
Offizielle Position und Begründung des Bundesrates.

[4] Müller et al., 2025: «Wege zu einer markanten Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei weniger Umweltbelastung»
Wissenschaftlicher Originalartikel in Agrarforschung Schweiz, Band 16, Seiten 212 bis 224.

[5] Initiativkomitee: Initiative für eine sichere Ernährung
Initiativtext, Ziele und Argumente der Befürworter.

[6] von Ow, Waldvogel & Nemecek, 2020: «Environmental optimization of the Swiss population’s diet using domestic production resources»
Wissenschaftlicher Originalartikel im Journal of Cleaner Production, DOI 10.1016/j.jclepro.2019.119241.

[7] Bundesamt für Umwelt: Auswirkungen der Ernährung auf die Umwelt
Einordnung der Stickstoff- und Phosphorbelastung sowie der Umweltziele Landwirtschaft.

[8] Schweizer Parlament: Schlussabstimmung vom 20. März 2026
Abstimmungsergebnisse von Nationalrat und Ständerat.